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Hinweisgeberschutzgesetz

Die Görlitzer Werkstätten haben ein ausgelagertes Hinweisgebersystem installiert, darüber können Sie jederzeit Meldungen einreichen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, zu denen Sie Informationen über Verstöße erlangt haben.

Hierunter fällt der sachliche Anwendungsbereich des §2 Hinweisgeberschutzgesetzes z.B. alle Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind. Siehe dazu den Link hier.

Damit wir Ihnen Rückmeldung zu dem Fall geben und Details abstimmen können, benötigen wir hierzu eine Kontaktmöglichkeit. Ihre Meldung wird mit höchster Vertraulichkeit behandelt und wird vollständig über die Ombudsperson abgewickelt.

Das Formular zur Eingabe Ihrer Meldung finden Sie hier.

Die Ombudsperson für die Görlitzer Werkstätten ist:

Herr Klaus Jogwer, Im Lug 40, 74360 Ilsfeld
Telefon: +49 7133 205620

E-Mail:  HinSchG_goewerk@EnterTrainment.de