Kontrast aus
Kontrast ein

Einfache Sprache: Hinweisgeber-Schutz-Gesetz

Es gibt ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt Hinweisgeber-Schutz-Gesetz.
 
Was bedeutet das?
Ein Hinweisgeber ist ein Mensch.
Der Mensch sieht eine schlechte Sache in einem Betrieb. Oder in einem Amt.
Der Mensch möchte diese Sache melden.
Er möchte also einen Hinweis geben.
Gemeint sind Sachen, die strafbar sind.
Genaueres dazu finden Sie im Internet-> Link.
 
Sie haben eine schlechte Sache in den Görlitzer Werkstätten gesehen?
Sie trauen sich aber nicht, es zu melden?
Sie wollen es nicht dem Chef sagen? Oder der Gruppenleitung?
Die Görlitzer Werkstätten haben dafür eine Melde-Stelle.
Dort können Sie anrufen. Oder eine Nachricht senden.
 
Die Meldestelle ist:
Herr Klaus Jogwer
Im Lug 40
74360 Ilsfeld
 
Telefon-Nummer: 07 133 20 56 20
Für Ihre Email gibt es ein Formular. Das finden Sie hier.
Ihre Email wird automatisch an die Meldestelle geschickt.
 
Das ist wichtig:
Sie sollen schlechte Sachen melden.
UND Sie sollen keinen Nachteil haben.
Sie sind dann ein Hinweisgeber. Und werden vom Gesetz geschützt.
 
Es gibt Regeln für die Meldestelle.
Zum Beispiel:
Die Meldestelle darf nicht weitersagen, wer sich gemeldet hat.
In schwerer Sprache sagt man: Es bleibt anonym.
Die Meldestelle klärt dann die schlechte Sache für Sie.