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Besucherregelung

vom 17.02.2023

Hier erfahren Sie, welche aktuelle Besucherregelung für unsere Werkstatt zu berücksichtigen ist.

Wichtige Information für die Besucher (Dienstleister, Kunden/Lieferanten/Handwerker) der Werkstatt!

Der Besuch der Werkstatt mit seinen Arbeits- und Betreuungsbereichen kann unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Maßnahmen stattfinden.

Die Corona Sonderregelungen und das Hygienekonzept der Görlitzer Werkstätten findet keine Anwendung mehr. Anlass dafür ist u.a. die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung vom 02. Februar 2023 durch das Bundeskabinett.

Besucher können in der Werkstatt weiterhin freiwillig medizinische oder FFP2-Masken tragen. Diese werden bis auf Weiteres von den Görlitzer Werkstätten zur Verfügung gestellt.

Das Angebot zur Testung in der Werkstatt besteht nicht mehr. Ansprüche auf kostenlose Testung bestanden bis einschließlich zum 28. Februar 2023.

Bei Arbeiten von Fremdfirmen auf dem Werkstattgelände (inkl. Gebäude) der Görlitzer Werkstätten e.V. ist die vorherige schriftliche Anerkennung und Einhaltung der geltenden Betriebs- und Brandschutzordnung notwendig. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren Ansprechpartner in unserem Unternehmen.

An der Pforte erhalten Besucher ein Besucherschild nach dem Ausfüllen des Besucherbogens.

Wir bitten dies zu berücksichtigen.

Jeannette Kirst & Robert Möschter

Vorstand